Einzelnen Beitrag anzeigen
  #10  
Alt 16.06.2004, 19:37
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Heilungsbewährung

Hallo Kuttel,
ja, leider! Krankheit schützt nicht vor Kündigungen! Der Arbeitgeber muss nur nachweisen, dass und wann er die Kündigung zugestellt hat. Ob die Kündigung dann tatsächlich auch berechtigt und wirksam ist, ist dann eine ganz andere Sache. Was Du von den Massenentlassungen in Deiner Firma schreibst, ist allerdings wirklich besorgniserregend. Erkundige Dich doch mal beim Betriebsrat nach dem Stand der Dinge! Gruß, Lea
Mit Zitat antworten