Hi,
da könnte man fast meinen, daß das Methode zu sein scheint. Immer erst mal
ablehnen. Damit ist dann schon mindestens die Hälfte abgewimmelt.
Also Widerspruch einlegen und sich notfalls anwaltlich beraten lassen. Die
Unterstützung eines fachkundigen Anwalts kann da manchmal Wunder bewirken.
In der Reha habe ich eine Frau kennengelernt, der die Reha von ihrer Privaten
Versicherung nur ausnahmsweise, unter in Anspruchnahme sämtlicher
Ausnahmetatbestände und unter größtmöglicher Kulanz bewilligt wurde. Wir
haben dann noch eine getroffen, die bei der gleichen Versicherung war. Beim
Vergleich der Genehmigungsschreiben stellte sich heraus, daß es sich - trotz
unterschiedlicher Medikation - um einen Textbaustein handelte....

LG
Saschue