Hallo KLieser,
auf der Webseite Deiner Krankenkasse gibt es unter Leistungen - Familie auch den Punkt Haushaltshilfe. Da steht "wenn Sie ins Krankenhaus müssen". Nun, gemäß § 39 SGB V:
Die Krankenhausbehandlung wird vollstationär, teilstationär, vor- und nachstationär (§ 115a) sowie ambulant (§ 115b) erbracht http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/39.html
Damit dürfte auch die Übernahme der Kosten erklärt sein
. Lies am Besten mal auf der Webseite der Krankenkasse, da stehen einige Infos wer wie was gezahlt wird.