AW: Rechnungslegung trotz nachweislich vorgetäuschtem Behandlungserfolg
Hallo,
meines Wissens hat jede Krankenversicherung, ob gesetzlich oder privat, eine spezielle Abteilung für diese Fälle.
Kannst Du nicht der Versicherung diese Rechnung zur Begleichung oder nicht Begleichung weiterreichen?
VG
Wolfgang
PS. Aber fristgerecht reagieren musst Du in jedem Fall. Sonst geht das Ganze zu Deinen Ungunsten aus.
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Hilfe für Kehlkopfoperierte gibt es auch unter: Bundesverband der Kehlkopflosen und Kehlkopfoperierten e. V.
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