Einzelnen Beitrag anzeigen
  #9  
Alt 27.04.2013, 14:43
The Witch The Witch ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 19.03.2011
Beiträge: 1.488
Standard AW: Bewerbung + Brustkrebs - wie verkaufe ich mich?

Die Rechtslage ist noch immer umstritten, dass hat mit dem "Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)" von 2006 zu tun. Das Problem ist, dass dort Diskriminierung wegen Behinderung sanktioniert wird. Der Begriff der "Schwerbehinderung", wie er durch den Ausweis zum Ausdruck kommt, hat damit aber erstmal nichts zu tun.

Das (so weit mir bekannt) vorerst letzte Urteil des Bundesarbeitsgerichts dazu stammt bereits von 1993 und führt aus, dass der Arbeitgeber das grundsätzliche Recht zur Frage nach der (rechtlich relevanten) Schwerbehinderteneigenschaft habe, da dem Arbeitgeber daraus schließlich Pflichten erwüchsen - unabhängig vom konkreten Arbeitsplatz. Und auf die Frage müsste man dann wahrheitsgemäß antworten.

Anders sähe es bei einer allgemeinen Frage nach einer Behinderung aus, die wäre nur bei Relevanz für den jeweiligen Arbeitsplatz erlaubt. Nach 2006 ergangene rechtsverbindliche Urteile dazu gibt es dazu aber wohl nicht. Es ist sicher ganz wichtig, sich nochmal bei der Gewerkschaft zu erkundigen, tunlichst bei einem ihrer Anwälte.

Mir hat mein Anwalt geraten, das in der Bewerbung* nicht zu erwähnen, im Bewerbungsgespräch und - im Falle, dass man genommen wird - im Personalfragebogen aber auf jeden Fall wahrheitsgemäß zu antworten.

* Ausnahme: Bei passenden Stellen und guter Eignung dafür solle man das auf jeden Fall in einer Bewerbung bei einem öffentlichen Arbeitgeber (Staat, Länder, Gemeinden, Kirchen, ...) erwähnen, da man dann auf jeden Fall eingeladen werden muss, wenn gleiche Eignung vorliegt.
Mit Zitat antworten