AW: Rechnungslegung trotz nachweislich vorgetäuschtem Behandlungserfolg
Selbst im rechtlichen Bereich tätig kann ich nur raten, Widerspruch einlegen und dann erstmal bei deiner Krankenversicherung den MTK mit allen Ergebnissen füttern und um ein Gutachten bitten. Das ist kostenlos. Der Arzt muss seine Forderungen begründen. Mit dem Gutachten kann jeder medizinrechtlich bewanderte Anwalt schon mal dagegen argumentieren. PKH gewährt das Gericht wenn Aussicht auf Erfolg. Dann wird auch ein Gutachten bezahlt. Alles andere ginge in die Rechtsberatung. Und die ist leider verboten.
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