Hallo Christine,
na, endlich scheinst du an eine kompetente Arbeitsamts-Dame geraten zu sein.
Es ist richtig, dass du Anspruch auf ALG 1 hast und es ist auch richtig, dass du zwar dem Arbeitsmarkt THEORETISCH zur Verfügung stehen musst; in der Praxis aber in Ruhe gelassen wirst, bis die Rentenversicherung eine Entscheidung getroffen hat.
Und dies ganz unabhängig von Nahtlosigkeit.
Damit ist dein Auskommen erst einmal gesichert.
Traurig, dass Krebskranke sich auch noch mit dem Behördenkram rumärgern müssen, so, als ob sie wie Gesunde belastbar seien.
LG
Norma