AW: Fragen zur Beantragung der Reha (onkologische Nachsorgekur) bei Beamten
Mein Hinweis bezog sich nicht darauf, dass die Reha insgesamt abgelehnt würde, sondern darauf, dass eine ambulante Reha nach Beihilferecht grundsätzlichen Vorrang vor einer stationären hat. Vor Genehmigung einer ambulanten Reha wiederum muss geprüft werden, ob nicht auch andere ambulante Maßnahmen am Wohnort ausreichend sind (Reha-Sport zur Erlangung von Kraft, kontinuierliche Betreuung durch einen niedergelassenen Psychologen.)
Bei einer ambulanten Reha bestünde dann beispielsweise das Problem, dass man einen großen Teil der Unterkunftskosten selber bezahlen und dafür Sonderurlaub beantragen muss. Sollte Melie von Beruf Lehrerin sein (was ich nicht weiß), würde dieser nur in den Sommerferien genehmigt.
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