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Alt 15.08.2013, 06:39
FAYE FAYE ist offline
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Standard Kostenübernahme der Krankenkasse für Brustkorrektur

Hallo,
mein Brustaufbau mit Eigenfett war bereits Ende 2009. Nachdem die OP gut verlaufen ist wollte ich Ende 2010 die Korrektur und die Brustwarze machen lassen. Leider hat mein behandelnder Arzt "nur" die Brustwarze rekonstruiert, aber keine Korrektur/Angleichung der Brust vorgenommen. Dies könnte man bei der nächsten OP machen. Leider hat mir meine Krankenkasse keine weitere OP genehmigt.
Kann mir jemand sagen, ob ich a) rechtlich Anspruch auf eine Korrektur/Angleichung der wiederaufgebauten Brust habe und b)wo das steht? Kann ich mich auf irgendwelche Paragraphen o.ä. beziehen? Ich habe jetzt auf anraten meiner Krankenkasse eine Verhaltenstherapie hinter mir, aber mein Problem mit der zu großen Brust besteht immer noch. Macht nur die DAK solche Probleme oder auch andere Krankenkassen?
Vielen Dank und Grüße
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