AW: Ernsthafte Gedanken über Tod und Sterben
kleiner Nachtrag für Karpatenkarla:
Alles richtig was bisher geasgt wurde zum Thema Testament:
Notar ist absolut nicht zwingend, egal wie hoch oder niedrig die gesamte Summe Erbschaft sein sollte. Rechtskräftig ist immer ein Testament dann, wenn es HANDSCHRIFTLICH verfasst ist, DATUM und UNTERSCHRIFT des/der Verfasserin darunter stehen. Hat bei meiner Kleinen jedenfalls so sehr gut funktioniert. Ihre Schwester hatte weniger Ärger.
Zu bedenken ist:
Schwestern, Brüder, Eltern haben ein Recht auf Pflichtanteile. Der wird ihnen von Rechts wegen nicht verweigert. Wenn man/frau das verhindern will, muß man/frau vorher nicht verschenken (Schenkungssteuern und Erbanteile daran), sondern rechtsgültig an jene verkaufen, die Ziel der eigentlichen Erbschaft sein sollen.
Dies als kleiner Tipp. Es ist sehr gut, wenn alles vorher geklärt ist, auch wenn es mir damals sehr unwirklich und anstandslos vorkam und ich eigentlich nicht über solche Sachen sprechen wollte.
Lieber wollte, daß sie lebt. Das tut sie jetzt in meinem Herzen.
Lieben Gruß und alle Kraft an Euch! a.
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