Hallo Wolfgang,
die 7 Monatsfrist ergibt sich aus dem
http://www.gesetze-im-internet.de/bu...b_6/gesamt.pdf
Zitat:
§ 101
Beginn und Änderung in Sonderfällen
(1) Befristete Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit werden nicht vor Beginn des siebten Kalendermonats
nach dem Eintritt der Minderung der Erwerbsfähigkeit geleistet.
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Es ist ein kompliziertes Gebilde vom Eintritt der Behinderung und Beantragung einer Reha, die gleichzeitig als Rentenantrag gilt. Auch ein verspäteter Antrag nach dem Eintritt der Behinderung löst die 7 Monate aus.
Ich bin auch kein Anwalt und Du solltest Dir Rat bei einem der Sozialverbände (SoVD oder VdK) holen. Du hast Deinen Antrag leider sehr spät gestellt.
Gruß
Boebi