AW: After-Chemo-Thread
Hallo Zusammen!
Zum Thema Erhaltungreha wurde mir während der AHB folgendes gesagt:
1. DIe Reha kann frühestens ein halbes Jahr nach der AHB beantragt werden.
2. Sie muß spätesten 2 Jahre nach der Diagnose stattgefunden haben.
Ob ich mir dann die Klinik aussuchen kann, hängt davon ab,wie die Vorgaben der verschiedenen Bundesländer sind. Leider ist dies, genau wie bei der AHB nicht einheitlich geregelt.
Wenn ich mich recht erinnere ist bei Berufstätigen auch hierbei nicht die KK zuständig, sondern der Rentenversicherungsträger.
Ich wünsche auch hier allen ein besseres neues Jahr.
Dagmar
|