Zitat:
Zitat von Sänger1107
Ich selber hatte 1 malignes Melanom, Diagnose Stadium 3c,pt2b,pn2c,Mx am Rücken.
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Nach Entfernung eines malignen Tumors der Haut ist in den ersten fünf Jahren eine Heilungsbewährung abzuwarten (Ausnahmen: z.B. Basalzellkarzinome, Bowen-Krankheit, Melanoma in situ); GdB/MdEGrad während dieser Zeit
nach Entfernung eines Melanoms im Stadium I (pT1-2 pN0 M0)
oder eines anderen Hauttumors in den Stadien pT1-2 pN0-2 M0
50
in anderen Stadien
80
Aus
http://anhaltspunkte.vsbinfo.de/nr/26/26.17.htm
Hallo Sänger1107,
Nach Deinen Angaben hättest Du aber Anrecht auf Einstufung von 80 und nicht 50. Mit einem entsprechendem Schreiben aus dem hervorgeht, dass Du pN2c Dein Eigen nennen darfst ...
, solltest Du innerhalb der Einspruchsfrist aktiv werden.
Ansonsten wünsche ich Dir beim Wiedereinstieg so wenig wie möglich Nebenwirkungen.
Und Dir, Muskateller, weiterhin viel Erfolg mit Deinen Medis! Hört sich richtig gut an.