Malignes Melanom
Noch mal eine Anmerkung zu den immer wieder irreführenden Formulierungen bei den Infos zur Finanzierung von Hyperthermie:
Betty schreibt:
...bei Akutkliniken ist die Ganzkörperhyperthermie in dem Tagessatz des stationären Aufenthaltes drinnen und wird somit auch von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt.
Diese Ausage stimmt scheinbar von ihrer Umsetzung her. Defakto ist es aber so, daß Hyperthermie aufgrund der Höhe ihrer Kosten NICHT im Tagessartz drinnen ist.
Die Krankenkasse zahlt denKrankenhäusern einen Tagessatz, der sicherlich die Kosten der Hyperthermie bei weitem unterliegt. Aus diesem Grund müssen die mit Hyperthermie behandelten Patienten wenigstens so lange im Krankenhaus bleiben, bis die Kosten durch mehrere Tagessätze wieder drin sind. Aus dem Tagesatz müssen alles Behandlungs- und Medikamentenkosten des Patienten bestritten werden. Benötigt ein Patient viel, dann bleibt für das KH wenig an Einnahmen zur Deckung anderer Kosten übrig. Ein KH mit hochpreisigen Behandlungsmethoden kann nur dann einiger maßen wirtschaftlich haushalten, wenn nebenher auch Patienten mit weniger Medikamentenbedarf da sind, denn durch diese bleibt dann für die anderen Geld übrig.
So ist es z.B. auch bei Hyperthermiebehandlungen. Die Aussage, die Kasse zahle also Hyperthermie stimmt deshalb so nicht, denn die Kasse interessiert nicht, wofür das Krankenhaus sein Geld wieder ausgibt. Im Grunde zahlt nämlich das Krankenhaus die Hyperthermie.
Ich finde es wichtig, diese Unterschiede beim Diskutieren über dieses Thema zu beachten, damit die damit verbundenen Probleme und deren Hintergründe deutlich sind.
Gruß von Birgit
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