AW: krank sein nicht anerkannt von KK?
Hallo,
Voraussetzung für einen Rentenantrag ist sozusagen eine "ordentliche" Krank-Schreibung, um nachweislich zu dokumentieren, dass man dem Arbeitsmarkt wegen Arbeitsunfähigkeit tatsächlich nicht zur Verfügung steht.
Die Krank-Schreibung muss während des gesamten Antragsverfahrens immer wieder verlängert werden. Die EM-Rente wird bei Bewilligung rückwirkend ab Antragstellung gezahlt. Zeiten der LFZ respektive Krankengeldzahlung werden zwischen Rentenversicherungsträger und Krankenkasse verrechnet; das geht an dem Antragsteller vorbei, er wird darüber nur informiert.
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