Wow da haben sich die Kassen aber ein schönes Schlupfloch gebaut.
Ich glaub ich hab´s verstanden und versuch´s zu erklären:
Es geht um das kleine Wörtchen
ab
Knackpunkt ist der Zeitpunkt des Entstehens des Krankengeld
anspruchs. §46 SGB V Abs.2
Angestellte:
Angestellte haben Anspruch auf 78 Wochen Krankengeld
ab dem ersten Tag der Erkrankung.
Dieser Anspruch
ruht jedoch während der Lohnfortzahlung (§49 Abs. 1)
(Ist für Angestellt wichtig, die innerhalb dieser 6 Wochen den Arbeitsplatz verlieren. Da ab Wegfall der Lohnzahlung Krankengeld gezahlt wird. Sonst gäb`s ne Lücke die nicht abgedeckt wäre weil das Arbeitsamt nur leistet, wenn man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. )
Selbständige:
Bei Selbständigen entsteht der Krankengeldanspruch dagegen aber erst
ab der 7 Woche der Arbeitsunfähigkeit. Somit gelten für dich andere Regeln, weil dein Anspruch zu einem ganz anderen Zeitpunkt einsetzt. – Schöne Scheisse…die Kasse scheint im Recht zu sein.
Du müsstest noch klären, ob du nicht zufällig eine Vereinbarung nach § 53 SGBV Abs 6 abgeschlossen hast. Hier kann man einen früheren Leistungsanspruch ab der 3. Woche vereinbaren.
Ist übrigends auch im Downloadbereich der KsK erläutert:
http://www.kuenstlersozialkasse.de/w...91b95c2043302e
Ganz wichtig:
Was du aus meiner Sicht jetzt unbedingt auch klären musst ist, wie es sich mit einer Unterbrechung der Arbeitsunfähigkeit während des Krankengeldanspruches verhält.
Also.: z.B. du bekommst schon Krankengeld und kannst zwischendurch wieder für ein zwei Wochen arbeiten. Was passiert bei erneuter Arbeitsunfähigkeit? Geht der 7 Wochen Zinnober von vorne los, oder greift nahtlos wieder das Krankengeld? (ich fürchte leider das erstere)
In diesem Falle muss man dann genau durchrechnen ob es nicht günstiger ist Arbeitsunfähig zu bleiben, um den Anspruch nicht zu verlieren…
@the Witch:
so gesehen hat das ganze sehr wohl etwas mit den Rechten aus der Krankenkasse zu tun, ob nun ein Arbeitgeber mit im Spiel ist oder nicht ist dagegen in diesem Fall völlig unerheblich.
Bei der Möglichkeit diese Lücke auf eigene Kappe zu verkürzen, gebe ich dir wie oben erläutert Recht. Allerdings würde ich das lange nicht so hart formulieren wie Du, weil hier die Krankenkassen m.E. in ihrer Beratungstätigkeit eher nachlässig sind und man auf gewisse Problematiken stellenweise gar nicht aufmerksam (gemacht)wird.