AW: nahtlosigkeitsgeld bei Agentur für Arbeit beantragen
Eine evtl. vorhandene Erwerbsminderung darf nur durch die Rentenversicherung festgestellt werden und diese Entscheidung ist für alle Leistungsträger bindend.
Sollte eine volle unbefristete Erwerbsminderungsrente zugesprochen werden,also bis zum Eintritt ins Rentenalter,dann wird das Arbeitsverhältnis natürlich beendet.
Sollte eine befristete Rente zugesprochen werden,endet das Arbeitsverhältnis nach § 33 Abs. 2 Satz 5 TVöD nicht.Stattdessen ruht das Arbeitsverhältnis für den Zeitraum, für den eine Rente auf Zeit gewährt wird (§ 33 Abs. 2 Satz 6 TVöD).
Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes erhalten dann noch zusätzlich eine Zusatzversorgung über die VBL (Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder) zur zugesprochenen Rente.
Wenn sich das "dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen"
auf das ALG 1 nach Nahtlosigkeit bezieht,dann wird von einer fiktiven Bereitschaft hierzu geredet,anders kann es ja auch nicht sein,weil im Leistungsbezug die Feststellung der Erwerbsminderung ja noch nicht abgeschlossen ist.Also man braucht z.B. keine Bewerbungen schreiben usw.
Geändert von axellino (13.01.2015 um 18:36 Uhr)
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