AW: nahtlosigkeitsgeld bei Agentur für Arbeit beantragen
Es könnte durchaus sein, dass Du wieder 6 Wochen Lohnfortzahlung bei deinem Arbeitgeber bekommst. Hier musst du mal genau nachschauen, ob du die Voraussetzungen erfüllst. Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, so muss seit Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit infolge derselben Krankheit eine Frist von zwölf Monaten abgelaufen sein. Wenn du also vom 1.1. 2014 krank geschrieben warst, damals deine 6 Wochen LFZ beim Arbeitgeber hattest, so solltest du ab 1.1. 2015 wieder Anspruch auf 6 Wochen LFZ bekommen.
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