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Alt 16.03.2015, 09:18
gilda2007 gilda2007 ist offline
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Standard AW: Brustkrebs und die Arbeit...

Nein, das ist nicht rechtswidrig. Während einer Krankheit darf man genauso gekündigt werden, wie sonst auch. Bei einer Schwerbehinderung muss das Integrationsamt zustimmen. Das kann die Kündigung aber auch nur verhindern, wenn man dem Arbeitgeber nachweisen kann, dass man aufgrund der Schwerbehinderung gekündigt wird. In einem kleinen Betrieb ist die Kündigung einfacher, in einem großen Betrieb quasi wesentlich schwieriger bis unmöglich.

Aber es stimmt natürlich: Man hat vor dem Hintergrund der Integrationsamtsverhandlungen bessere Voraussetzungen für die Gespräche über eine Abfindung.
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lg
gilda
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