AW: nahtlosigkeitsgeld bei Agentur für Arbeit beantragen
Nun Birgit,Du könntest frühestens nach 6 Monaten ab Antragstellung gegen die DRV in form einer Untätigkeitsklage vorgehen. § 88 SGG
Ob es was bringt,steht natürlich auf einen anderen Blatt.Es gibt Fälle,da fällt der DRV nach Klageeinreichung ein,das sie den Antragsteller nochmals begutachten wollen und gewinnen meistens nochmals Zeit vor dem SG.
Das sollte Dir jetzt keine Panik machen,Dir steht aufjedenfall ALG 1 nach Nahtlosigkeit zu,bis über die Erwerbsminderung rechtskräftig entschieden wurde oder ebend bis zur max. Anspruchsdauer.
LG
axellino
|