AW: Setzt Nahtlosigkeitsgeld Arbeitslosigkeit voraus?
Meiner Meinung nach hat der Arbeitgeber 24 Monate zu warten,bevor er die Kündigung aussprechen darf.Denn die Beurteilung der "absehbarkeit" innerhalb von 24 Monaten,könnte eigentlich nur die Rentenversicherung rechtskonform abschliessend treffen,denn dessen Beurteilung ist massgebend und an dessen Beurteilung sind auch alle anderen Leistungsträger gebunden.Ein erstelltes Gutachten betreffend der Leistungsfähigkeit durch die Arbeitsagentur,dürfte nicht ausreichend sein,denn eine Beurteilung durch die Rentenversicherung steht über diesen.Das heisst z.B. aber auch,sollte innerhalb von 24 Monaten eine volle Erwerbsminderungsrente auf Dauer zugesprochen werden,kann der Arbeitgeber natürlich kündigen,weil man ja somit nicht mehr Erwerbsfähig ist.
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