AW: Betreuung und Beruf
Hallo!
Ich meine, dass es (im öffentlichen Dienst?) die Möglichkeit gibt, bis zu sechs Monaten (am Stück) ein schwer erkranktes Familienmitglied zu pflegen. Uns wurde während einer Dienstbesprechung mitgeteilt, dass wir dieses Recht haben (es ist also keine reine Freundlichkeit vom Arbeitgeber).
Ich hoffe, dass dir dazu jemand mehr schreiben kann als ich.
Alles Gute!
Jana
|