Hallo Mohnblume,
ich hoffe, dass ich mich noch richtig erinnere. Ich hatte das bei der Krankenkasse damals (zusätzlich zu dem was bereits gesagt wurde) so verstanden, dass der Zeitraum der 6 Monate nicht zwingend erforderlich für die LFZ ist, wenn seit ersten Tag der Krankschreibung (erstmalig) bereits genau 1 Jahr vergangen ist und man wieder indem zeitl. Umfang arbeitet wie vor der Erkrankung (keine W.-eingl. oder Arb.-zeitverkürzung).
Liebe Grüße
Im Übrigen, Herzeptin habe ich jetzt auch fast durch, das Jahr ging so schnell vorüber, kann es kaum glauben.
Hoffe, es geht allen richtig gut!!!!!

