AW: Welche Steuerklasse?
Liebe Laesperanza,
in dem Jahr, (also 2015) wo der Ehemann verstorben ist und dem darauffolgenden bleibst du in der Steuerklasse, die du jetzt hast, danach kommst du in die Steuerklasse 2 (alleinerziehend mit minderjährigem Kind)
Wenn die Tochter Halbwaisenrente erhält, dann wird sich bei ihrer Krankenkasse etwas ändern, sie muss sich selbst versichern, da sie eigenes Einkommen besitzt.
Hatte dein Mann eine private Krankenversicherung?
Steuerberater oder die Mitgliedschaft im Lohnsteuerhilfeverein (Beitrag ist abhängig vom zu versteuerenden Einkommen) ist immer zu empfehlen.
Elisabethh.
Geändert von Elisabethh.1900 (28.11.2015 um 21:50 Uhr)
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