Zitat:
Zitat von Tigra
Wenn man nach der Reha noch länger als 4 Wochen krank geschrieben ist, übernimmt die Krankenkasse die Lohnfortzahlung wieder! Alles was drunter ist die Rentenversicherung!
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Wenn ich nach der Reha noch arbeitsunfähig bin, zahlt mir also die Rentenversicherung weiterhin das während der Reha gezahlte Übergangsgeld. Bin ich länger als 4 Wochen arbeitsunfähig, zahlt die Krankenkasse wieder Krankengeld?! Habe ich das so richtig verstanden?