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Alt 24.02.2016, 15:44
Zensi96 Zensi96 ist offline
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Standard AW: After-Chemo-Thread

Hallo Petra,

die AHB, Anschlussheilbehandlung, wie auch die 1. Reha stehen einem zu, die müssen sie im Grunde genehmigen. Bei der 2. REHA ist das schon was anderes.

@allgäu64, bis wann muss denn die zweite REHA beantragt sein. Meine Bestrahlung war Mitte Dezember 2014 fertig, in AHB bin ich seinerzeit nicht, da war mir nicht danach. Die Psychologing in der Krankenkasse hatte dann für mich die erste REHA beantragt, da war ich vom April 2015 bis Mai 2015 (gefallen hat es mir da nicht unbedingt) und genau diese Klinik schreibt mich nun wegen einer 2. Reha an und die Aussage von denen ist, dass ich dadrauf ein Recht hätte. Ich würde diese aber gern etwas rauszögern, bis mein Sohn sein ABI geschrieben hat und dann erst so im Juni, bzw. Juli in die REHA fahren

Liebe Grüße
Zensi
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