http://dejure.org/gesetze/SGB_III/145.html
Hallo Haneni,
Ich ab das jetzt so verstanden, deine Mutter muss in der Monatsfrist den Antrag auf Reha der medizinischen Rehabilitation oder Reha zur teilnahme am Arbeitsleben stellen. Ab dieser Antragstellung gilt der Antrag auf Arbeitslosengeld als gestellt. Vorher darf der Sachbearbeiter nicht den Antrag auf ALG bearbeiten. Hier ist das Arbeitsamt zuständig.
Bei dieser Reha wird die Erwerbsfähigkeit deiner Mutter beurteilt. So wie ich die Sache hier sehe, wird sie zumindest in ihrer Chemozeit als voll erwerbsgemindert eingestuft werden. Es kann auch passieren, dass nach Aktenlage entschieden wird. Ist sie voll erwerbsgemindert, bekommt sie die Erwerbsminderungsrente, evtl. auch befristet. Die 0,3% Abschlag pro Monat gelten auch hier. Hierfür ist die Rentenversicherung zuständig. Die Erwerbsminderungsrente läuft bis maximal Eintritt in die Altersrente und wird dann umgewandelt.
Hat deine Mutter einen Schwerbehindertenausweis, dann könnte sie 2 Jahre vor der Regelaltersgrenze ohne Abschläge in Altersrente gehen?
Lasst euch von einem Sozialverband beraten.
Gruß Jan