Hallo Tanja
Du gehst mit der Bescheinigung der Krankenkasse (Termin der Aussteuerung) und deinen Perso zur Arbeitsagentur und beantragst ALG 1 nach der Nahtlosigkeitsregelung.
Hier haben wir das Thema schonmal behandelt, lese dich mal in Ruhe dazu ein und wenn Fragen sind, jetzt oder zu einen späteren Zeitpunkt, dann her damit.
http://www.krebs-kompass.de/showthread.php?t=65046
http://www.krebs-kompass.de/showthread.php?t=65893
und hier noch was, was die Berechnung des ALG 1 nach der Nahtlosigkeitsregelung betrifft.
http://www.krebs-kompass.de/showthread.php?t=66695
Gruss
axellino