AW: Wiedereinstieg in das Berufsleben usw... Hilfe...
Liebe Tinkerbella,
Wir leben hier in der Bundesrepublik Deutschland und da gibt es Leistungen nur auf Antrag. Da diese Leistungen nur nach bestimmten Vorraussetzung vergeben werden, ist dies auch nötig (um Missbrauch vorzubeugen), siehe Elisabeths Antwort. Das heißt im Umkehrschluß, dass jeder der die Vorraussetzungen nicht erfüllt eben keine Leistungen empfangen kann.
Du hast im Eingangsthema geschrieben, du könntest seit Februar wieder voll arbeiten, welche Art von Leistungen erwartest du nun?
Beim Arbeitsamt hast du sicherlich einen Fallmanager der dir auch weiterhelfen kann.
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