Liebe Vera,
du schriebst
Zitat:
a Du Krankengeld beziehst, gehe ich davon aus, dass Du vorher auch in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hast.
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Wenn jemand selbstständig ist und den entsprechenden Vertrag bei der Krankenkasse abgeschlossen hat, bekommt er auch Krankengeld.
Selbstständigkeit und Krankengeldzahlung durch die GKV schließen sich nicht aus.
Während des Krankengeldbezugs zahlt die Krankenkasse Beiträge zur Rentenversicherung, jeder Beitrag erhöht die zukünftige Rente,gerade wenn man noch jünger ist wie Ayse.
Elisabethh.