Hallo Eva.
Nochmals ich
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Eine Reha habe ich gar nicht in Anspruch genommen, wusste auch nicht, dass es nach diesem Eingriff eine Reha geben würde.
Durch die Erkrankung meines Mannes hätte ich sie sowieso nicht in Anspruch genommen, hätte sie aber ehrlich gesagt auch nicht benötigt.
Allerdings habe ich mich 3 Wochen krankschreiben lassen, da ich in der Zeit nicht mehr als 5 Kilo hätte heben dürfen und in meinem Beruf wäre das unmöglich gewesen.
Einen Grad der Behinderung von 60 % erhielt ich nach Antrag für 2 Jahre.
Das solltest du und andere Mitleser vielleicht auch in Erwägung ziehen.
Wie gesagt! Ich hatte null Schmerzen und konnte auch Zuhause alles machen, bis eben nicht über 5 Kilo heben.
Als ich es dennoch tat, hatte ich wieder Blutungen, die aber auch wieder vergingen.
Einen Tag nach meiner freiwilligen Entlassung bin ich mit dem Fahrrad zu meiner FÄ gefahren, was sie allerdings nicht so gut fanden
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Liebe Grüße,
Sanne