Zitat:
Zitat von manonegra
Hallo an alle,
folgende Situation liegt bei mir vor:
a) bedingt durch meine lange Krebserkrankung ist zum 11.11.2017 mein Krankengeld ausgelaufen, woraufhin ich mich bei der Arbeitsagentur meldete. Es wurde festgestellt, dass ich nur noch weniger als 15 Std. wöchentlich arbeiten kann. Weiter hieß es in dem Schreiben, dass ich bis zur Feststellung des Rentenversicherungsträgers, ob bei mir eine Erwerbsminderung vorliegt, längstens aber bis zur Erschöpfung des Anspruchs (in meinem Fall: 11.11.2018), ALG nach § 145 erhalte. In dem Bewilligungsschreiben der Arbeitsagentur stand dann aber ALG gem. § 136.. Informiert habe ich mich dort.
b) im Juni 2018 habe ich mit Hilfe einer Versichertenältesten der DRV meinen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt (die Entscheidung darüber steht noch aus). Ich habe noch bei Ihr nachgefragt, was ist, wenn über die EMR erst nach Ablauf des ALG entschieden wird. Sie meinte, dass ich mich bei der Arbeitsagentur melden müsste und mir dann Übergangsgeld nach § 145 SGB zustünde.
Vielen Dank im Voraus!
VG manonegra
|
Ich würde direkt bei der Arbeitsagentur nachfragen, ich denke nur dort kann man eine verbindliche Aussage erhalten. Es gibt in größeren Städten auch Berater für solche Fälle, aber die muss man aus eigener Tasche bezahlen.