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Alt 14.10.2004, 19:18
Gast
 
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Standard Pits Kampfgeist

Liebe Petra,
das mit der GESUNDHEITSKASSE habe ich kommen gesehen. Mich wollen sie auch zwingen (Techniker Krankenkasse)das Gleiche zu tun und zwar bis zum 1.11. Das ist alles am Rande der Legalität,was die versuchen.Habe ihr u.a. folgendes geschrieben:"......Ich bitte die TK darum,mich nicht in einen Topf zu werfen mit Krankengeldbeziehern,die nur die Zeit zu einemev.Ruhestand überbrücken wollen. Und noch eine gutgemeinte Empfehlung zumAbschluss:In Ihrem Merkblatt "Maßnahmen zur Reghabilitation" interprettiert die TK den Absatz(1) des §51SGB V recht eigenwillig und nach Meinung von Juristen amRande der Legalität.Die Formulierung"Versicherten,deren Erwerbstätigkeit nach ärztlichemGutachten erheblich gefährdetist...." bezieht sich nicht auf ein mögliches Gutachten Ihres manchmalüberforderten med.Dienstes,wie im Merkblatt fälschlicherweise angegeben,sondern auf ein Gutachten eines fachlich versierten Arztes,der außerdem von der TK unabhängigsein muss und nicht unter dem drucksteht,vomBüroaus,aufgrund der Aktenlage den Vorwand für Leistungskürzungen einbringen zu müssen.Da im Internet zur Zeit unter Betroffenen Aufklärungskampanien in verschiedenen Foren gestartetwurden.....möchte ich meiner TK,mit der ich im großen und ganzen zufrieden bin,helfen,zu vermeiden eines tages einen Strafantrag wegen Nötigung zu erhalten...."
Ich prüfe z.Zt.welche Möglichkeiten dagegen noch bestehen,da ich ja auch wieder arbeite (Wiedereingliederung)Die Frist 1.11.steht aber immer noch,daist die TK stur.Eigentlich wollen wir BSDK-Erkrankten keine Almosen,sondern nur etwas Ruhe,um für unser Leben kämpfen zu können.
Petra,vielleicht könntIhr noch versuchen bei der LVA gegen den Bescheid Einspruch zu erheben und in dem Anschreiben aber die LVA ausdrücklich darum bittendie Bearbeitung des Einspruches ein halbes Jahr zurückzustellen.Wäre eigentlich im Interesse der LVA. Dadurch ist das Thema "Rehaantrag" formell noch nicht abgeschlossenund die Krankenkasse müsste das Krankengeld weiter bezahlen(max. 1,5 Jahre innerhalb von 3 Jahren). Etwas anderes fällt mir jetzt nicht ein. Zeig der "Gesundheitskasse" mal Petras Kampfgeist.Liebe Grüsse.