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Alt 23.10.2004, 08:55
Gast
 
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Standard @ Christine

Hallo Christine,

Du schreibst "ich bin doch nicht behindert". In der Definition heißt es:

1) Es besteht ein regelwidriger körperlicher, geistiger oder seelischer Zustand. Auf Art und Ursache kommt es dabei nicht an. Typische Alterserscheinungen werden nicht berücksichtigt.

2) Die Funktionsbeeinträchtigung besteht nicht nur vorübergehend (mehr als 6 Monate).

3)Die Behinderung wirkt sich in den verschiedenen Bereichen des Lebens so stark aus, daß mindestens ein GdB von 20 vorliegt.

Wenn Du also z. B. ein Lymphödem hättest, was nicht mehr weggeht, bist Du behindert, weil der Zustand länger als 6 Monate anhalten würde.

Behindert zu sein bedeutet nicht notwendigerweise, dass Du geistig behindert bist oder einen sichtbaren körperlichen Schaden hast. Behindert sein kann man auch nach einem Herzinfarkt oder Schlaganfall, bei Allergien, Schwerhörigkeit, Sehbehinderung usw. ohne dass man jemandem das ansieht, weil man nicht mehr die volle Lebenskraft besitzt.

Die sog. "Nachteilsausgleiche" wie Steuerermäßigung sollen einen Teil der Ausgaben für Medikamente und Therapien auffangen, die der "Behinderte" durch seine Krankheit hat.

Gruß Paloma
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