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Alt 01.12.2004, 22:09
Gast
 
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Standard Erwerbsunfähigkeit?

Liebe Goldmaus,

stimmt, den Begrigg "Erwerbsunfähigkeit" gibt es nicht mehr; es heißt jetzt "Erwerbsminderungsrente". Dabei wird noch unterschieden, ob du "volle Erwerbsminderungsrente" oder "teilweise bzw. halbe Erwerbsminderungsrente" beantragst.

Es heißt grundsätzlich: "Reha geht vor Rente", deshalb wird ganz oft (es sei denn, es steht von vornerherein fest, dass die Reha keine Besserung bringt) erst einmal eine Reha vorgeschlagen.
Und im Entlassungsbericht steht dann, inwieweit du noch erwerbsfähig sein kannst (unter 3 Stunden: volle Erwerbsminderungsrente; von 3 bis 6 Stunden: halbe Erwerbsminderungsrente; über 6 Stunden: gar keine Rente).

Die Reha-Klinik ist verpflichtet, eine Aussage über deine Erwerbsfähigkeit zu machen. Die Rentenversicherungsanstalt wird sich immer nach deren Beurteilung richten.

Du kannst bei halber Rente natürlich etwas hinzuverdienen, bei voller Rente ebenso.
Die Einkommensgrenzen stehen auf jeden Fall im Rentenbescheid!

Eine Erwerbsminderungsrente zu beantragen, wenn du vorhast, wieder ganztags berufstätig zu werden, hat überhaupt keinen Zweck.
Wer Vollzeit arbeitet, hat keinen Anspruch.

Es gibt aber das sogenannte "Hamburger Modell", hat aber absolut nichts mit der Rentenversicherung zu tun, sondern mit deiner Krankenkasse.

Dein Arzt stellt den Antrag auf Wiedereingliederung in den Beruf bei der Krankenkasse.
Die genehmigen dann und du beginnst mit 3 oder 4 Stunden täglicher Arbeitszeit.
Diese wird dann langsam gesteigert (etwa 2-3 Wochen 3-4 Stunden, dann noch einmal für 2-3 Wochen 5-6 Stunden und danach wieder Vollzeit.

Während dieser Zeit erhälst du kein Gehalt, sondern weiter Krankengeld.
Das Ganze nennt sich dann eben "Wiedereingliederung nach dem Hamburger Modell).

Im Übrigen kann so eine Wiedereingliederung von dir jederzeit als gescheitert erklärt werden; das heißt, wenn du merkst, du schaffst das alles nicht, dann wirst du von deinem Arzt weiter krank geschrieben und erhälst wie bei der Wiedereingliederung eben Krankengeld.

Ist die Wiedereingliederung gescheitert, dann wird dich die Krankenkasse wahrscheinlich auffordern, einen Rehaantrag zu stellen.
Warst du aber bereits dort, dann wird man dich auffordern, den Rentenantrag zu stellen.

Klingt alles ziemlich kompliziert, ist es eigentlich auch; trotzdem ist das überschaubar, wenn man sich damit eingehend beschäftigt hat.

Alles Gute!
Norma
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