Hallo Jeany / Kuraufenthalt
Hallo Hanne,
du beantragst das ganze also bei der BFA und du bekommst derzeit Krankengeld? Wenn deine Ärztin sagt, dass es keine AHB ist (die muss ziemlich im Anschluss an die Therapie angetreten werden), dann ist es eine Reha. Wenn die BFA diese Maßnahme bewilligt, bekommst, da du ja jetzt Krankengeld beziehst, dann für die Zeit der Reha das Übergangsgeld (siehe oben). Und in dem Fall mußt du nichts zuzahlen und mußt nur bei der Einrichtung angeben, dass du Bezieherin von Übergangsgeld bist.
Liebe Gruesse
Birgit 64
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