Hallo Sven,
auch mein Tumor ist auf Her2_neu 3-fach positiv getestet worden ( Thread „Erfahrung mit adjuvanter Herceptin-Therapie?“
http://www.krebs-kompass.org/Forum/s....php3?id=13942 ). Daher steht das Thema adjuvante Therapie mit Herceptin auf dem Plan. In meinen heutigen Gesprächen im Vorfeld meiner OP habe ich mich nochmals konkret erkundigt. Ich erhielt die Auskunft, dass die HERA-Studie abgeschlossen sei und Herceptin bislang nur für metastasierten BK offiziell zugelassen ist.
In einer solchen Zeit zwischen Studie und Zulassung gibt es eine Grauzone, in der Medikamente im sog. 'off label use' eingesetzt werden können. Dabei ist in der Regel die Kostenübernahme durch die Krankenkasse/-versicherung eines der größeren Probleme.
Hierzu ein paar Links u.a. bzgl. eines Rechtsanspruchs (Urteil von 11/03):
http://www.acor.org/clinical/offlabel.html
http://www.dg-kassenarztrecht.de/RID...index01_04.htm
2. OFF-LABEL-USE
Zur Rspr. zum Off-Label-Use s. zuletzt die ausf. Hinweise in RID 03-03-B IV 1; aus der Instanzenpraxis
vgl. zuletzt LSG Berlin, Urt. v. 02.04.2003 - L 9 KR 70/00 - RID 03-04-99 (Kein zulässiger Off-Label-Use für
das Immunglobulinpräparat Octagam zur ambulanten Behandlung von Multipler Sklerose).
A) HERZEPTIN (TRASTUZUMAB) IN DER ADJUVANTEN THERAPIE
LSG Brandenburg, Urt. v. 12.11.2003 – L 4 KR –53/01 -
http://www.sozialgerichtsbarkeit.de RID 04-01-134
Herzeptin, Trastuzumab, Mammakarzionom, adjuvante Therapie
SGB V §§ 12 I 1, 13, 27, 31, 33a, 34, 92 I
Es gibt keine abgeschlossenen Studien, die die Wirksamkeit des Medikaments Herzeptin (Trastuzumab)
zum gegenwärtigen Zeitpunkt in der adjuvanten (unterstützenden) Therapie hinreichend belegen.
Die 1960 geb. Kl. wird seit 1999 wegen fortgeschrittenem Mamma-Karzinom behandelt. Im Februar 2000
beantragte sie bei der Beklagten die Kostenübernahme für eine Therapie mit Herzeptin. Der operierte Tumor sei
hormonrezeptor-negativ gewesen und die "ErbB 2-Expression sei mit einem Grad + III sehr stark ausgeprägt",
teilte ihr behandelnder Arzt mit. Wegen des jugendlichen Alters und der hohen Rezidiv-Wahrscheinlichkeit sollte
eine "adjuvante" Behandlung mit Herzeptin erfolgen. Eine Kostenübernahme lehnte die Krankenkasse wegen
der fehlenden Zulassung für die adjuvante Therapie ab. SG Potsdam, Urt. v. 20.11.2001 – S 7 KR 166/00 – wies
die Klage ab, das LSG die Berufung zurück.
LG und alles Gute für deine Freundin!
Anne FFM