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Alt 16.02.2005, 20:05
Gast
 
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Standard Schwerbehindertenausweis

Hallo Birgit,

außer den 5 Tagen "Zusatzurlaub" und der Vergünstigung bei der Steuer bringt der SB-Ausweis auch noch einen besonderen Kündigungsschutz. Das heißt, Dir kann nur mit Zustimmung des Integrationsamtes gekündigt werden, sowas kann sich ganz schön lange hinziehen. Außerdem darf keiner mehr Überstunden von Dir verlangen, es sei denn, Du bist damit einverstanden (steht sogar im Gesetz). Der Steuerfreibetrag bei 60% ist immerhin 720.-EUR pro Jahr. Ich habe nur 50% bekommen, das reicht zwar im Moment für die SB-Eigenschaft, aber ich werde nach 5 Jahren zurückgestuft. Ich glaube, dagegen werde ich dann Einspruch erheben, an den entstandenen Behinderungen wird sich ja nie mehr etwas ändern. Leider hat mich niemand informiert, dass ich ein Recht auf einen höheren Prozentsatz gehabt hätte. Vor 3 Jahren habe ich leider das BK-Forum noch nicht gekannt, sonst wäre mir das nicht passiert.

Liebe Grüße von Frieda
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