Rechnung vom Gynäkologen
Hallo Navina,
ich vermute, es handelt sich um außervertragliche oder Wunschleistungen, die nicht über Karte abgerechnet werden können. Sie sollte mit der Rechnung mal zur Krankenkasse gehen und das klären lassen. Vielleicht wusste der Arzt es nicht besser (oder wollte es nicht wissen) und hat daher privat abgerechnet.
Wenn es sich um Wunsch- oder Privatleistungen handelt, haben die mit der Zuzahlungsbefreiung nichts zu tun.
Lieben Gruß
Andreas
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