Zuzahlungsbefreiung welche Kosten anerkannt
ich mußte alles angeben, auch Zinsen, steuerfreier Minijob usw. d.h. das gesamte Familieneinkommen. Lediglich Bafög und Kindergeld für die Kinder wurde nicht berücksichtigt. Hier zählt ja nicht das Steuerrecht.
Gruß
Thomas
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