Hallo Marion,
so, hab zunächst mal in der BVO des Landes NRW alles nachgelesen. Wie schon mitgeteilt, sind diese Ergänzungsmittel im Regelfall nicht beihilfefähig.
Beim Bund sind die Vorschriften anders und auch "strenger".
Hab dir mal den Link über die BhV für Beamte in Bayern reinkopiert.
Wenn du etwas runterscrollst findest du "die BhV im Wortlaut" § 6 ist maßgebend.
http://www.die-beihilfe.de/beihilfe/bhv_bund.php
Nur, wenn deine Mutti und du die Nerven und die Kraft aufbringen könnt, steht euch immer noch frei, Widerspruch gegen den ablehnenden Bescheid einzulegen.
Dazu müsste der ablehnende Bescheid, nochmal das Privatrezept und aber auf jeden Fall die Notwendigkeitsbeescheinigung des Arztes mit eingereicht werden.
Liebe Grüße
Irene