Da viele Betroffene durch die Krankheit in Existensängste geraten gibt es einige websites, die die Grundsicherung und Ansprüche erläutern.
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Höhe der Grundsicherungsleistung
Um den Bedarf zum Lebensunterhalt zu decken, setzt sich die Grundsicherung aus mehreren Bestandteilen zusammen. Die Höhe des Bedarfs richtet sich nach
• dem für den Antragsberechtigten maßgebenden Regelsatz für die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz,
• einem Pauschalbetrag von 15% des Regelsatzes für einen Haushaltsvorstand zur Abgeltung einmaliger Leistungen,
• angemessenen tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung und
• den Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen, sofern keine Pflichtversicherung besteht.
Gesamte Website mit vielen Informationen und Tipps:
http://www.rententips.de/rententips/gsig/04.php
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Liebe Grüße
Jutta