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Alt 12.11.2005, 12:17
Henne Henne ist offline
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Registriert seit: 11.11.2005
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Standard AW: Bescheid vom Versorgungsamt

Hallo Ihr Lieben

vielen Dank für Eure Erfahrungen. Mir geht es in erster Linie nicht um die Prozente der Schwerbehinderung. Ich hatte nach Widerspruch von 50 % 60% bekommen.

Aber mein Widerspruch richtete sich nicht auf die Prozente sondern auf die Brustdrüse. Ich habe als Definition gefunden:

" Unter der weiblichen Brust versteht man die milchproduzierende Brustdrüse mit dem umgebenden Fett und Bindegewebe sowie den versorgenden Nerven und Gefäßen, sowie der haut, der Brustwarze und dem Warzenhof."

So nun frage ich mich. Wenn das alles bei der Operation entfernt wurde (also Abnahme der Brust) gibt es keine Brustdrüse mehr und somit kann sie sich nicht in einem Stadion der Heilungsbewährung befinden.
Tina, ich hatte das 3.x BK 2001 das 2.x und dann 2004 - also nach 3 Jahren nach Brusterhaltender OP Abnahme der Brust. Natürlich ist das eine Verschlechterung der krankheit mit größerem Ausmaß Chemo usw.
Und man müsste natürlich auch Jahre der Schwerbehinderung hinzubekommen.
Also nicht nur 2001 bis 2006 sondern von der erneuten Krankheit 2004 weitere Jahre.
Das wurde mir nicht anerkannt und wie ich lese auch Dir nicht.
Ich habe eine Bekannte die hatte eine Brusterhaltende OP 2001 (damals 50 Jahre alt) Bestrahlung, ohne Chemo und hatte ohne Probleme Erwerbsunfähigkeitsrente sofort bekommen.
Wie wir es Drehen und Wenden es bleibt ein ewiger Kampf - nicht nur mit unserer Gesundheit/Krankheit sondern auch mit den Behörden.

Laßt Euch alle drücken von Henne
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