Thema: Kur
Einzelnen Beitrag anzeigen
  #6  
Alt 08.12.2005, 13:21
birgit1 birgit1 ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 25.10.2005
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 116
Standard AW: Kur

Hallo Annette,

als erstes möchte ich den Begriff richtig stellen: innerhalb von 2 Jahren nach Ende der Primärtheapie hat ein Krebspatient Anspruch gegenüber dem Rentenversicherer auf eine Onkologische NachsorgeREHA, es geht hier nicht um "Kur"! Kur-Anträge würden in dieser Zeit abgelehnt.

Den ersten Rehaantrag muß man innerhalb von einem Jahr nach Behandlungsende gestellt haben - die meisten stellen ihn als AHB-Antrag -, den zweiten Antrag dann innerhalb eines weiteren Jahres, also max. 24 Monate nach Therapieende. Meines Wissens werden Anträge außerhalb dieser Frist abgelehnt. Diese Angaben beziehen sich auf Zweijahreszeiträume, in denen keine Behandlung notwendig war. Ansosten zieht natürlich jede Krebsbehandlung(Op, Chemo, Strahlen) immer wieder einen Reha-Anspruch nach sich.
Du kannst Dir die für Dich geltenden Fristen also selbst ausrechnen. Wenn seit der Reha noch keine 12 Monate verganene sind, dann hättest Du also noch Chancen. Besonders Berufstätigen gewähren die Kostenträger noch eine weitere Maßnahme.

Mit der Empfehlung von Kliniken ist das so eine Sache: was für Vorstellungen hast Du, was willst Du in der Klinik machen, willst Du Dich mit Deiner Krankhiet intensiver auseinadersetzen,... ? Empfehlungen ohne individuelle Hintergründe, Vorlieben, Anliegen sind nicht wirklich sinnvoll.

Gruß von birgit
Mit Zitat antworten