AW: Frage zum EU-Rentenwiderspruch
Upps, das hätte ich ja jetzt fast noch vergessen:
Weiß jemand, wie es jetzt mit dem Geld weiter geht? Also, mit Ablauf des 25.1. werde ich von meinem Arbeitgeber ausgesteuert und würde normalerweise vom 26.1. an Krankengeld erhalten. Trifft das bei der Ablehnung des Rentenantrages eigentlich noch zu oder muss ich mich jetzt an das Arbeitsamt wenden?
LG
Ingrid
|