AW: SGB II oder SGB XII????
Grundsicherung erhält man nur, wenn man dauerhaft eine Rente, natürlich auch EU-Rente bezieht, d.h. dauerhaft dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht. Eine Schwerbehinderung hat mit der Grundsicherung gar nichts zu tun. Eine befristete EU-Rente, wie sie ja nur meist gewährt wird, schließt eine Grundsicherung auch aus.
Gruß
Thomas
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