AW: EU-Rentenverlängerung
wenn die eu rente auf zeit abläuft,
dann solltest du einen verkürzten rentenantrag bei der lva/bfa stellen.
den musst du auch 3 monate vor ablauf der rente einreichen.
die prüfen dann noch mal deinen anspruch und gewähren dir, wenn sich nichts an deinem gesundheitszustand gebessert hat,
die eu rente. meist auch wiede rauf zeit.
solltest du eine unheilbare krankheit haben, kannst du gegen den, wieder befristeten, rentenbescheid wirderspruch einlegen.
höfflich und gegen die befristungsregelung !
krankengeld bekommst du 78 wochen, danach musst du erstmal wieder ein volles jahr durchgearbeitet haben, sonst hast du keinen erneuten anspruch auf krankengeld. auch nicht, wenn es eine völlig andere krankheit ist.
ich wünsche dir alles gute!
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Älter zu werden ist die einzige möglichkeit länger zu leben !
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