AW: Anschlussheilbehandlung und Arbeiten
Hallo,
ich bin zwar in einer anderen Ecke vertreten aber zur Reha kann ich nur sagen, daß Du, solltest Du keine Krankmeldung mehr bekommen, per Gesetz Anspruch auf Urlaub danach hast. Bei mir hat die BFA sogar eine Kopie des Gesetzesauszugs mitgeschickt.
Gruß
Sonja
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