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Alt 06.04.2006, 09:18
birgit1 birgit1 ist offline
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Standard AW: darf ich arbeiten?

Liebe Maria,

entweder a-unfähig schreiben lassen oder arbeiten, beides geht nicht, aber wenn Du nicht a-unfähig geschrieben bist darfst Du arbeiten! Ohne finanzielle oder versicherungsrechtliche Probleme!

Es gibt Patienten, die sich bei einer Vollzeitstelle immer nur für die 1-3 Tage nach der Chth a-unfähig schreiben lassen, beziehen für diese 3 Tage Krankengeld von der KAsse und für den Rest ganz normal Gehalt.
Wenn dann die Behandlung beendet ist, kann jeder, egal ob vorher berufstätig oder krankgeschrieben einen Antrag suf eine Krebsnachsorgereha stellen. Voraussetzung für die Bewilligung der Reha ist lediglich dies Tatsache, dass man mindesten 5 Jahre Rentenbeiträge gezahlt hat.

Die Rentenversicherer interessiert sich für den Berufsstatus vor Antragstellung nur, weil er danach die Zuzahlung zur Reha für Dich bemisst. Wer Gehalt über einen bestimmten Betrag erzielt, zahlt in voller Höhe für jeden Tag 10.00 €, wer Krankengeld erhält oder nichts, wie Du jetzt im Moment wird von der Zuzahlung befreit.

Gruß von birgit
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Aus Zeitgründen sehe ich meistens von der Korrektur von Schreibfehlern ab. Man möge es mir fazein.
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