AW: Mein Partner hat Lungenkrebs
Hallo Kinuli,
soweit ich weiß, verhält sich Eure Krankenkasse dem Gesetz entsprechend. An Anrecht auf Weiterzahlung des Krankengeldes bei einer Auslandsreise habt Ihr grundsätzlich nicht. Vielleicht hilft es, wenn der Hausarzt ausdrücklich bescheinigt, daß ein Erholungsurlaub an der See (gesundes Klima, Lungenleiden usw.) angeraten wäre? Vielleicht lassen die Verantwortlichen ja mit sich reden, schließlich handelt es sich um Holland und nicht um drei Wochen Australien. Man kann es wohl nur versuchen und an eine gewisse Mitmenschlichkeit appellieren, denn grundsätzlich gilt: kein Krankengeld bei Auslandsaufenthalten (was ja im Prinzip auch nachvollziehbar ist). Deine Ängste und Befürchtungen verstehe ich gut.
Michael
|